Wichtige Neuerungen für
Kraftfahrer im Jahr 2007
Plakettenverordnung
Zum 1.3.2007 treten Bestimmungen zur Kennzeichnung
emmissionsarmer Fahrzeuge in Kraft. Zugleich wird
ein neues Verkehrszeichen für die Umweltzone eingeführt, mit dem
Verkehrsbeschränkungen aus Gründen der
Luftreinhaltung angeordnet werden können.
Gekennzeichnet werden Pkw, Lkw und Busse, sofern
sie mindestens die Abgasnorm nach EURO 2 erfüllen.
Fahrzeuge mit schlechteren Abgaswerten erhalten keine Plakette und dürfen
dann nicht in die entsprechenden
Zonen fahren. Die Festlegung der Verkehrsbeschränkungen erfolgt regional im
Rahmen von Luftreinhalteplänen und Aktionsplänen für Ballungsräume.
Änderungen im Zulassungsverfahren
Stillgelegte Fahrzeuge können
ab 1.3.2007 einfacher als bisher wieder in Betrieb genommen werden. Nach
bisheriger Rechtslage war nach Ablauf von 18 Monaten ein aufwendiges und
damit teures Vollgutachten erforderlich, um eine Zulassung zu erhalten.
Hierauf wird ab 1.3.2007 verzichtet, sofern das Fahrzeug nicht länger
als 7 Jahre stillgelegt war. Vielmehr genügt eine gültige Haupt- und
Abgasuntersuchung, um das Kfz wieder zuzulassen.
Mit der Neuregelung des
Zulassungsrechts wird auch ein einheitliches Mindestalter für die
Oldtimer-Zulassung festgelegt. Während bisher ein Mindestalter von 30
Jahren für das H-Kennzeichen und 20 Jahre für das 07-Kennzeichen
erforderlich war, ist es ab 1.3.2007 notwendig, dass die Erstzulassung
des Fahrzeuges mindestens 30 Jahre zurückliegt, um die steuergünstige
Zulassungsart wählen zu können. Die Inhaber eines 07-Kennzeichens mit
jüngeren Fahrzeugen erhalten jedoch Bestandsschutz und können auch
weiterhin dieses Kennzeichen trotz Unterschreitung des Mindestalters
ihres Fahrzeuges benutzen.